Es gibt in Deutschland ein Alkoholverbot! Zumindest zeitweise! Denn wußten Sie, dass im Musterländle (nämlich Baden-Württemberg) nachts kein Alkohol verkauft werden darf. Das Landesparlament in Stuttgart hat den Verkauf von Alkohol zwischen zehn Uhr abends und fünf Uhr morgens an Tankstellen und Kiosken verboten. Sicherheits- und Ordnungsbedenken gaben den Ausschlag bei der Entscheidung des Parlaments. Die Tankstellen wären bei Jugendlichen zu einer Art Kneipe umfunktioniert worden, die Sicherheit sei nicht mehr gewährleistet. Die Jugendlichen hätten vor und nach Ihrem Diskobesuch, die Tanke als Auffüllstation angesehen. Hier kann man relativ preiswert auftanken. Nicht mit Fruchtcocktails oder frischem Obst, Nein, mit Alkohol natürlich, denn der Schwabe ist als sparsam, preisbewußt und einfallsreich bekannt. Die Jugendlichen haben damit nur bewiesen, dass sie waschechte Schwaben sind. Übrigens ist flaterate Saufen keine Modeerscheinung, die es nur im neuen Jahrtausend gibt. Im Mittelalter gab der Landesherrscher auch gern mal einen aus. Die Untergebenen trafen sich dann am Brunnen am Marktplatz (ne Pizzeria oder ne Tanke gab es noch nicht) und frönten dem Weinsaufen, äh dem Wein trinken natürlich. Das flatrate Saufen der ersten Generation war geboren!